Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines und Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen der Metapipe Rohrsystem und Vertriebs GmbH, nachfolgend Metapipe genannt, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne § 310 Abs. 1 S. 1 BGB, nachfolgend Kunden genannt.
    2. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, Metapipe hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Metapipe und dem Kunden haben stets Vorrang.
    3. Änderungen und Ergänzungen sowie sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
    4. Vertragssprache ist deutsch. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen etc. sind ausschließlich in deutscher Sprache verbindlich, soweit nicht anders vereinbart.
  2. Angebote, Bestellungen und Vertragsschluss
    1. Alle Angebote von Metapipe sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
    2. Alle Angaben in Katalogen, Prospekten, Drucksachen, Angeboten, Internetseiten oder im Online-Shop von Metapipe zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellung derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur als angenäherte Werte anzusehen, es sei denn, dass bestimmte Werte gesondert schriftlich von Metapipe zugesichert worden sind. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
    3. Sämtliche Erklärungen wie Bestellungen und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die schriftliche Form ist auch bei Übermittlung per E-Mail oder bei verbindlicher Eingabe in die Formulare des Online-Shops gewahrt.
    4. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Metapipe schriftlich bestätigt worden sind oder wenn die Lieferung erfolgt ist oder die Leistung erbracht wurde.
  3. Preise und Zahlung
    1. Alle angebotenen und vereinbarten Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, stets an der Betriebsstätte von Metapipe gemäß EXW Incoterms (2010). Die Preise verstehen sich in EURO und, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich Versand- und Verpackungskosten, sowie zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
    2. Bei Bestellungen mit einem Netto-Warenwert unter 100,- EUR ist Metapipe berechtigt, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 12,50 EUR zu erheben.
    3. Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Ändern sich bis zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin die Kostenfaktoren, z.B. die maßgeblichen Tariflöhne oder die Materialpreise, können die Preise um den Betrag der tatsächlich entstandenen Mehrkosten erhöht werden, wenn die Lieferung bzw. die Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht wird. Das Gleiche gilt, wenn die Lieferung bzw. Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, so trägt die Mehrkosten der Kunde.
    4. Metapipe ist berechtigt, Zahlungen teilweise oder vollständig im Voraus zu verlangen.
    5. Sofern keine Vorauszahlung verlangt wird und sofern nicht anders vereinbart, sind die Forderungen von Metapipe 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Sollten Auftragsbestätigung oder Rechnung kein Recht zum Skontoabzug vorsehen, bedarf ein solcher der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgebend. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Metapipe berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen, sowie den Vorgang an einen Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt weiterzugeben. Alle mit der Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalts entstehenden Kosten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
    6. Ratenzahlung ist im Ausnahmefall nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Metapipe ist berechtigt, bei Verzug des Kunden mit einer fälligen Zahlungsrate, bei Zahlungseinstellung des Kunden oder bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden, die zu einer konkreten Gefährdung der Ansprüche von Metapipe führen, sofortige Zahlung des noch ausstehenden Auftragspreises zu verlangen. Als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung gilt insbesondere eine eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Kunden, die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Gläubiger des Kunden, die Hingabe ungedeckter Schecks, Wechselproteste, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, die Nichtzahlung einer fälligen Rate oder eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Auskunft einer Bank oder Auskunftei.
    7. Metapipe kann ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte vom Vertrag zurücktreten und die Kaufsache zurücknehmen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät. Metapipe wird dem Kunden diese Maßnahme ankündigen und ihm eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen.
    8. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder im Gegenseitigkeitsverhältnis zu den Forderungen von Metapipe steht, gegen die der Kunde aufrechnet. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht wie die Forderungen von Metapipe, denen der Kunde das Zurückbehaltungsrecht entgegensetzt.
    9. Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe des Kaufgegenstandes.
  4. Eigentumsvorbehalt
    1. Die von Metapipe gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die Metapipe aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von Metapipe („Vorbehaltsware“).
    2. Be- und Verarbeitung der Ware erfolgen für Metapipe im Sinne von § 950 BGB, ohne Metapipe zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Metapipe nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt Metapipe das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden die von Metapipe gelieferten Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Metapipe anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
    3. Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum von Metapipe stehende Vorbehaltsware zu benutzen sowie im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Unzulässig ist jede Art von Verpfändung und Sicherheitsübereignung. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund in Bezug auf die Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt zum Zweck der Sicherung in vollem Umfang an Metapipe ab. Metapipe nimmt die Abtretung an. Gleiches gilt für etwaige Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber einem Dritten.
    4. Greift ein Dritter auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch Beschlagnahme, verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von Metapipe hinzuweisen und Metapipe noch am gleichen Tag zu benachrichtigen. Versäumt der Kunde schuldhaft diese Pflicht, so ist er Metapipe zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist Metapipe zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und die Pfändung der Vorbehaltsware gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Kann Metapipe die Herausgabe verlangen, so berechtigt der Kunde Metapipe schon jetzt, sein Betriebsgrundstück zu betreten und die mit dem Eigentumsvorbehalt belegte Ware selbst in Besitz zu nehmen.
    6. Soweit der Wert der Metapipe zustehenden Sicherungsrechte die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird Metapipe auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Metapipe steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
  5. Lieferung, Liefer- und Leistungszeit
    1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Metapipe schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde alle zur Ausführung und Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
    2. Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang.
    3. Von Metapipe nicht zu vertretende Liefer- und Leistungsverzögerungen (insbesondere bei höherer Gewalt gemäß Ziffer 12, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstücks, nicht erfolgter, nicht vollständiger oder nicht richtiger Lieferung oder Leistung eines Vorlieferanten oder Subauftragnehmers, sowie sonstigen, von Metapipe nicht vorhersehbaren Ereignissen) berechtigen Metapipe, verbindliche Liefer- und Leistungstermine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, die maximal eine Woche beträgt, hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen oder ist ein Zuwarten für den Kunden aus nachgewiesenen berechtigten Gründen nicht zumutbar, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Auftrages vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Metapipe unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern. Metapipe ist zudem berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz vom Kunden zu verlangen.
    5. Metapipe ist zu einer Teillieferung der Ware berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar ist. Bei Erbringung einer Teillieferung der Ware auf Veranlassung von Metapipe entstehen keine zusätzlichen Versandkosten. Zusätzliche Versandkosten werden nur erhoben, wenn die Teillieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt.
    6. Metapipe hat das Recht zu einer Mehr- und/oder Minderlieferung der Ware im handelsüblichen Umfang (bis zu ± 10 %). Diese ist zum vereinbarten Preis abzurechnen.
    7. Die Art der Verpackung wird von Metapipe bestimmt. Verpackungsmaterialien werden nur zurückgenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  6. Ausfuhrrechtliche Bestimmungen
    1. Die gelieferte Ware ist grundsätzlich für den Verbleib und die Nutzung im Erstlieferland bestimmt. Eine Weiterveräußerung wird hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen.
    2. Die Ware kann beim Export Beschränkungen und Genehmigungspflichten unterliegen.
    3. Mit Vertragsschluss erklärt der Kunde die Einhaltung der einschlägigen Exportkontrollvorschriften im Falle eigener Ausfuhren bzw. Weiterveräußerungen. Des Weiteren erklärt er damit, die Waren weder auf unmittelbarem noch auf mittelbarem Weg in Embargo-Länder zu liefern.
    4. Im Falle einer Ausfuhr in ein Land außerhalb der Europäischen Union wird der Kunde schriftlich und vor Versand, Aufstellung oder Montage versichern, Produkte nur im zivilen Bereich und nicht im Zusammenhang mit reglementierten Technologien einzusetzen.
    5. Eine zusätzliche Exportkontrolle bleibt vorbehalten. Zu diesem Zweck ist Metapipe berechtigt, Name und Adresse von Kunden, Lieferanten und anderen an der Vertragsabwicklung beteiligten Personen an Dritte zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung weiterzugeben.
    6. Sofern Kunden, Lieferanten oder andere an der Vertragsabwicklung direkt oder mittelbar beteiligte Personen auf deutschen oder europäischen Sanktionslisten aufgeführt sind, steht Metapipe ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu. Nach der Erklärung des Rücktritts oder der Kündigung sind alle Ersatzansprüche gegen Metapipe ausgeschlossen.
  7. Urheber- und Schutzrechte, Geheimhaltung
    1. An allen dem Kunden ausgehändigten und überlassenen Unterlagen, Materialien und sonstigen Gegenständen (z.B. Angebote, Kostenvoranschläge, Kataloge, Prospekte, Datenblätter, Preislisten, Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Produktbeschreibungen und -spezifikationen, Handbücher, Ersatzteillisten, Muster, Modelle und sonstige physische und/oder elektronische Unterlagen und Informationen) behält sich Metapipe sämtliche Urheber- und Schutzrechte vor.
    2. Der Kunde darf die vorbezeichneten Dokumente, Gegenstände und Daten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Metapipe weder als solche noch ihrem Inhalt nach Dritten zugänglich machen oder mitteilen, sie verwerten, vervielfältigen oder verändern. Er hat sie ausschließlich für die vertraglichen Zwecke zu verwenden.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern und seinen Unterauftragnehmern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen; auf Verlangen von Metapipe wird der Kunde die Erfüllung dieser Verpflichtungen schriftlich nachweisen.
    4. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen, die Ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
    5. Der Kunde darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Metapipe mit der Geschäftsverbindung der Vertragsparteien werben. Der Kunde verpflichtet sich, den Firmennamen oder die Warenzeichen von Metapipe nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung zu verwenden.
    6. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der mitgeteilten Informationen und übergebenen Unterlagen entfällt, soweit sie dem Kunden vor der Mitteilung nachweislich rechtmäßig zugegangen war oder öffentlich bekannt oder zugänglich waren. Die Beweislast trägt der Kunde.
  8. Transportschäden und Rücksendungen
    1. Die von Metapipe gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich auf Mängel, Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so muss der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich Metapipe schriftlich darüber informieren. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe gegenüber Metapipe schriftlich anzuzeigen. Mängelanzeigen, die nach Ablauf dieser Frist geltend gemacht werden, können nur dann Gegenstand von Ansprüchen sein, wenn sie Metapipe unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden und es sich um Mängel handelt, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Wochenfrist nicht entdeckt werden konnten. Verspätete Mängelanzeigen führen zum Ausschluss der Gewährleistung.
    2. Metapipe nimmt bei einem Mangel der gelieferten Ware innerhalb angemessener Frist nach Wahl von Metapipe eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) vor. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde den Kaufpreis im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
    3. Ansprüche des Kunden aus der Mangelhaftigkeit der Leistungserbringung können nur mit Zustimmung von Metapipe abgetreten werden.
    4. Rücksendungen dürfen nur im Einvernehmen mit Metapipe vorgenommen werden. Eine Rücknahme einer ordnungsgemäß gelieferten Ware zur Gutschrift erfolgt nur innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Lieferung, in Originalverpackung und im Originalzustand. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Ausstellung der Gutschrift erfolgt nach Prüfung der zurückgesendeten Ware unter Abzug von 15 % Bearbeitungskosten vom Nettorechnungswert. Sonderausführungen und Produkte, die nicht Bestandteil unseres Kataloges sind, können nicht zurückgenommen werden.
  9. Haftung und Gewährleistung
    1. Metapipe haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben oder den Schutz von Eigentum des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.
    2. Soweit Metapipe gemäß Ziffer 10.1 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Metapipe bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die Metapipe bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
    3. In Folge einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist eine Ersatzpflicht durch Metapipe für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag je Schadensfall begrenzt, der dem jeweiligen Auftragsvolumen entspricht, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
    4. Metapipe haftet nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßer Verwendung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Eingriffen an der Sache, fehlerhafter Montage, Reparatur oder Wartung durch den Kunden oder Dritter entstanden sind. Metapipe haftet ebenfalls nicht, wenn ohne Zustimmung von Metapipe die Behebung etwaiger Mängel vom Kunden oder Dritten versucht wird.
    5. Soweit Metapipe technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von Metapipe geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
    6. Eine Gewährleistung für gebrauchte Waren besteht nicht.
    7. Voraussetzung für eine Gewährleistung durch Metapipe ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziffer 4 dieser Bedingungen nachgekommen ist.
    8. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Angestellten von Metapipe, sowie ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
    9. Die Einschränkungen dieser Ziffer 10 gelten nicht für die Haftung durch Metapipe wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  10. Datenschutz
    1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Metapipe auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Metapipe selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und in Übereinstimmung mit den für Metapipe geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen.
    2. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Metapipe ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs. Die Berechtigung zur Verarbeitung der Daten entfällt jedoch nicht, wenn die Verarbeitung nicht nur aufgrund einer Einwilligung des Kunden, sondern auch aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage erfolgt ist, die weiter besteht.
  11. Höhere Gewalt
    1. Höhere Gewalt, rechtmäßige Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
    2. Bei Behinderungen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, die höchstens eine Woche beträgt.
    3. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, sind die Vertragsparteien – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Auftrages vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Die Vertragsparteien verpflichten sich einander unverzüglich über das Eintreten solcher Ereignisse sowie deren Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zu informieren.
  12. Allgemeine Bestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsort
    1. Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei beantragt, ist die andere Partei berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
    2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
    3. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Geschäftssitz von Metapipe in Geyer, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.
    4. Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist nach Wahl von Metapipe entweder Annaberg-Buchholz oder der gesetzliche Gerichtsstand des Kunden.
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